Der Behindertenausweis ist ein amtliches Dokument, das in Deutschland Menschen mit einer anerkannten Behinderung ausgestellt wird und verschiedene Rechte und Nachteilsausgleiche gewährt. Er wird vom zuständigen Versorgungsamt auf Antrag ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 20 beträgt, wobei die meisten Vergünstigungen erst ab einem GdB von 50 greifen – ab diesem Wert gilt man als schwerbehindert. Der Ausweis enthält neben dem GdB auch sogenannte Merkzeichen, die spezifische Beeinträchtigungen kennzeichnen und bestimmte Nachteilsausgleiche ermöglichen. Autistische Menschen können einen Behindertenausweis beantragen, wobei der zuerkannte GdB und die Merkzeichen von der individuellen Ausprägung und den Auswirkungen im Alltag abhängen. Mit dem Ausweis sind verschiedene Vergünstigungen verbunden, etwa Steuervorteile, ermäßigte oder kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bevorzugte Parkplätze, besonderer Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis oder vergünstigter Eintritt bei kulturellen Einrichtungen. Der Ausweis ist freiwillig und muss nicht beantragt werden, kann aber den Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen erleichtern.