Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung in Deutschland, die Menschen mit Behinderungen unterstützt, um ihre selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Sie ist seit 2020 im SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) geregelt und wurde durch das Bundesteilhabegesetz reformiert. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen wie Assistenz im Alltag, Unterstützung in Schule oder Ausbildung, Arbeitsassistenz, Wohnbegleitung, therapeutische Maßnahmen oder technische Hilfsmittel – je nachdem, welche Unterstützung die Person zur Teilhabe benötigt. Autistische Menschen können Eingliederungshilfe beantragen, wenn ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch den Autismus wesentlich eingeschränkt ist oder eine solche Einschränkung droht. Die Leistungen werden individuell auf den persönlichen Unterstützungsbedarf abgestimmt und können ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt, oft beim örtlichen Sozialamt oder überörtlichen Träger, und erfordert in der Regel Nachweise über die Behinderung und den konkreten Hilfebedarf. Die Eingliederungshilfe ist eine wichtige Leistung, um autistischen Menschen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.