GdB (Grad der Behinderung)
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Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die Schwere einer Behinderung und wird in Deutschland nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Er gibt an, wie stark die körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft einschränken. Der GdB wird vom Versorgungsamt auf Antrag festgestellt und berücksichtigt alle bestehenden Gesundheitsstörungen in ihrer Gesamtheit, nicht nur eine einzelne Beeinträchtigung. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis, der Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen ermöglicht wie Steuervergünstigungen, besonderen Kündigungsschutz oder ermäßigte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Bei autistischen Menschen variiert der zuerkannte GdB stark und hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf und den Auswirkungen im Alltag ab – er kann von 20 bis 100 reichen. Der GdB ist keine Aussage über die Leistungsfähigkeit oder den Wert eines Menschen, sondern ein administratives Instrument zur Gewährung von Unterstützungsleistungen und zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.
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